Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat folgende Ausschreibung im Amtsblatt der EU sowie im Bundesausschreibungsblatt veröffentlicht: 1. Öffentlicher Auftraggeber: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Godesberger Allee 183, Referat I 5, 53175 Bonn Tel.: 0228/9582-281 Fax: 0228/9582-430 2. a) Verfahrensart: Offenes Verfahren b) Gegenstand: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beabsichtigt den Aufbau und den Betrieb der Policy Certification Authority (PCA) für die Public-Key-Infrastruktur (PKI) der Bundesbehörden, im folgenden kurz BUNDES-PCA genannt, im Rahmen eines Offenen Verfahrens zu vergeben. Diese stellt offline Zertifikate für noch zu bestimmende Certification Authoroties (CAs) aus. Teilnehmerzertifikate sollen durch die BUNDES-PCA nicht ausgestellt werden. Dies erfolgt ausschliesslich durch die angeschlossenen Certification Authorities (CAs). Die Leistungen umfassen: Hardware, Software, Installation, Dokumentation, Betriebskonzept, Backup-Konzept für das kryptographische Schlüsselpaar der BUNDES-PCA, Schulung des Bedienpersonals, Wartung und Support. c) CPC Referenznummer: 84 3. Erfüllungsort: Bonn 4. a) Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist: nein b) Verweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften: BVB, VOL/B, VO PR 30/53 Es gilt deutsches Recht. c) Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: ja 5. Angabe, ob Dienstleistungserbringer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen abgeben können: nein 6. Gegebenenfalls Verbot von Änderungsvorschlägen: nein, müssen aber als Anlage ergänzend aufgeführt werden. 7. Frist für den Abschluss der Dienstleistung bzw. Dauer des Dienstleistungsauftrags und nach Möglichkeit Frist für den Beginn oder die Erbringung der Dienstleistung: Die Leistungen können frühestens am 01. Oktober 2000 durch den Auftragnehmer erbracht werden. Zwischen dem Beginn und dem Abschluss der Leistung dürfen höchstens 20 Tage liegen. Die betriebsbereite Übergabe muss bis spätestens 30. November 2000 erfolgt sein. 8. a) Name und Anschrift der Dienststelle, bei der der Teilnahmeantrag einzureichen ist: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Referat I 5 Godesberger Allee 183 53175 Bonn b) Gegebenenfalls Einsendefrist für diese Anträge: 16.08.2000 c) Gegebenenfalls Höhe und Einzelheiten der Zahlung der Gebühr für die Übersendung dieser Unterlagen: keine 9. a) Einsendefrist für die Angebote: 28.08.2000 b) Anschrift, an die sie zu richten sind: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Referat I 5 Godesberger Allee 183 53175 Bonn c) Sprache(n), in der (denen) sie abzufassen sind: deutsch 10. a) Personen, die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: keine b) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote: 29.08.2000 10.00 Uhr BSI 11. Kautionen und Sicherheiten: keine 12. Zahlungsbedingungen: Abrechnung erfolt in Deutscher Mark. Der Auftraggeber behält sich die Zahlung in EURO vor. 13. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muss: entfällt 14. Angaben zur Lage des Dienstleistungserbringers sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob dieser die wirtschaftlichen und technischen Mindesanforderungen erfüllt: entfällt 15. Bindefrist: 13.10.2000 16. Kriterien für die Auftragserteilung und, falls möglich, ihre Rangfolge; andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten sind: Funktionalität, Stabilität, Preis 17. Sonstige Angaben: Stelle gemäss § 32a VOL/A: Bundeskartellamt, - Vergabekammer - , Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn 18. Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung: Nichtveröffentlichung 19. Tag der Absendung der Bekanntmachung: 04. Juli 2000 20. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: 04. Juli 2000 21. Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Beschaffungsübereinkommens fällt: nein